Allgemeine Geschäftsbedingungen der Natursteinwerk Northeim GmbH - Natursteinwerk Northeim GmbH

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Natursteinwerk Northeim GmbH
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37589 Kalefeld
Briefkastenfon (05553) 9195-60
fax (05553) 9195-61
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Natursteinwerk Northeim GmbH

§ 1 Preise

Alle Preise verstehen sich ohne Verbindlichkeit, in EURO, ab unserem Werk. Angebote gelten nur mit dem Erhalt jeweiliger schriftlicher Bestätigungen. Soweit aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben eine Veränderung der Materialgestehungskosten eintritt, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend zu berichtigen.

§ 2 Lieferungsmöglichkeit

Sämtliche Bestellungen werden nur unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit angenommen. Ereignisse höherer Gewalt wie Streik, Betriebsstilllegung, Betriebsstörungen, Wagen- oder Behältermangel, Bahnsperren, sowie in der Beschaffung des nötigen Rohmaterials und sonstige unvorhergesehene Fälle, entbinden uns von den eingegangenen Lieferverpflichtungen.
Vereinbarte Lieferzeiten sind nur als annähernd zu betrachten und beginnen erst nach Klarstellung des Auftrages. Selbstverständlich werden die Lieferzeiten soweit nur irgend möglich, pünktlich eingehalten, indessen bemerken wir ausdrücklich, dass wir von uns zu leistende Verzugsstrafen oder sonst zu erfüllende Ansprüche wegen verspäteter Lieferung in jedem Falle ausschließen. Aus einer etwa verspäteten Lieferung kann nicht das Recht zum Rücktritt vom Vertrag abgelehnt werden. Zwischenverkauf vorbehalten.

§ 3 Versand

Der Versand geschieht ausdrücklich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ohne Haftung für Bruch, Diebstahl und dergleichen, das gilt auch bei Übernahme von Franko-Lieferungen. Insbesondere ist das Bruchrisiko nicht mit eingeschlossen. Der UPS-Paketversand erfolgt entsprechend den Bedingungen von UPS ohne zusätzliche Transportversicherung.

§ 4 Muster, Farbe, Stärke und Gewichte

Natursteinplatten können in Farbe, Stärke und Bearbeitung nie ganz einheitlich geliefert werden. Abweichungen in dieser Hinsicht bleiben uns auch dann vorbehalten, wenn die Lieferung nach vorgelegten Durchschnittmustern zu geschehen hat.
Hinsichtlich der Abmessungen ist zu dem vorgeschriebenen Spielraum noch eine Toleranz von mindestens 10% Prozent zu gewähren. Mitteilungen über Gewichte und Frachtangaben sind für uns unverbindlich. Die dem Naturstein eigenen Schwankungen in Farbe und Korn lassen auch bei vorheriger Bemusterung auf derartige Abweichungen begründete Beanstandungen nicht zu, wenn bei der Lieferung der allgemeine Charakter des Steins gewahrt bleibt. Die bei Natursteinen vorkommenden offenen Stellen, Adern, Flecken, Farbschwankungen und sonstigen natürlichen Eigenschaften berechtigen nicht zu Beanstandungen.

§ 5 Beanstandungen

Beanstandungen finden nur Berücksichtigung, wenn sie unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich vorgebracht werden. Ungeachtet etwaiger Beanstandungen sind unsere Rechnungen am Fälligkeitstag in vereinbarter Weise zahlbar, der Besteller hat seine, ihm wegen angeblicher Mängel zustehenden, Rechte gesondert geltend zu machen. Auch im Falle einer berechtigten Beanstandung beschränken sich insoweit uns gegenüber mögliche Ansprüche nach unserer Wahl auf entweder Nachlieferung mangelfreier Ware oder Rückzahlung des Kaufpreises. Die Prüfung der Ware hat stets vor dem Verlegen stattzufinden. Reklamationen bei bereits verlegtem Material können auf keinen Fall anerkannt werden.

§ 6 Zahlung

Bei Zahlung 7 Tage nach Rechnungsdatum vergüten wir 2 Prozent, nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum sind unsere Rechnungen ohne Abzug zahlbar. Gewährung von Skonto setzt voraus, dass sonst keine offenen Posten bestehen. Wir behalten uns vor, Vorauszahlung in bar oder Leistung einer Sicherheit auf für schon bestätigte Aufträge vor Absendung der Ware zu verlangen, wenn dies nach unserem Ermessen zur Sicherstellung der vereinbarten Kaufsummer erforderlich ist. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe des geltenden Zinses für Kontokorrent-Kredite berechnet.

§ 7 Warenrücknahme

Ein Recht auf Rückgabe gelieferter Ware hat der Besteller nicht.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass der nachstehende Eigentumsvorbehalt für alle unsere Lieferungen als vereinbart gilt.
  2. Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der etwa anfallenden Zinsen und Kosten das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei Zahlung in Wechseln oder Schecks bis zu deren vollständigen Einlösung bestehen.
  3. Solange unser Eigentum nicht erloschen ist, erfolgt jede Weiterveräusserung oder jede Be- oder Verarbeitung durch den Käufer als unseren Beauftragten für uns ohne dass der Käufer daraus eine Forderung gegen uns erlangt.
  4. Der Käufer ist verpflichtet uns unverzüglich Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder die uns zustehenden Forderungen anzuzeigen. Er ist ferner verpflichtet uns auf Verlangen alle Auskünfte und Unterlagen zur Wahrung unserer Rechte zur Verfügung zu stellen. Insbesondere hat er die Namen und die Anschriften der Schuldner abgetretener Forderungen uns mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer ist ferner verpflichtet uns eine Urkunde über die Abtretung auszustellen.
  5. Der Eigentumsvorbehalt gemäß vorstehender Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn unsere Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen wird und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

§ 9 Geltungsbereich

Wir verkaufen und liefern nur zu den genannten Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir Ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ausschließlicher Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist unser Firmensitz. Gerichtsstand ist Northeim. Soweit unsere Kunden nicht Vollkaufleute im Sinne des HGB sind, gilt die Gerichtsstandsvereinbarung nur für das Mahnverfahren.

§ 11 Änderungen, Unwirksamkeitsklausel

Alle Änderungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Teile durch Gesetz oder Einzelvertrag wegfallen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

§ 12 Gültigkeit für Nichtkaufleute

Diese allgemein Geschäftsbedingungen gelten für Kunden die nicht Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, nur mit den sich aus dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Einschränkungen.

§ 13

Unsere bisherigen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind hierdurch aufgehoben.


Stand: Februar 2006


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