Natursteinwerk Northeim GmbH Eboldshäuser Str. 35 37589 Kalefeld |
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Alle Preise verstehen sich ohne Verbindlichkeit, in EURO, ab unserem Werk. Angebote gelten nur mit dem Erhalt jeweiliger schriftlicher Bestätigungen. Soweit aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben eine Veränderung der Materialgestehungskosten eintritt, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend zu berichtigen.
Sämtliche Bestellungen werden nur unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit angenommen. Ereignisse höherer Gewalt wie Streik, Betriebsstilllegung, Betriebsstörungen, Wagen- oder Behältermangel, Bahnsperren, sowie in der Beschaffung des nötigen Rohmaterials und sonstige unvorhergesehene Fälle, entbinden uns von den eingegangenen Lieferverpflichtungen.
Vereinbarte Lieferzeiten sind nur als annähernd zu betrachten und beginnen erst nach Klarstellung des Auftrages. Selbstverständlich werden die Lieferzeiten soweit nur irgend möglich, pünktlich eingehalten, indessen bemerken wir ausdrücklich, dass wir von uns zu leistende Verzugsstrafen oder sonst zu erfüllende Ansprüche wegen verspäteter Lieferung in jedem Falle ausschließen. Aus einer etwa verspäteten Lieferung kann nicht das Recht zum Rücktritt vom Vertrag abgelehnt werden. Zwischenverkauf vorbehalten.
Der Versand geschieht ausdrücklich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ohne Haftung für Bruch, Diebstahl und dergleichen, das gilt auch bei Übernahme von Franko-Lieferungen. Insbesondere ist das Bruchrisiko nicht mit eingeschlossen. Der UPS-Paketversand erfolgt entsprechend den Bedingungen von UPS ohne zusätzliche Transportversicherung.
Natursteinplatten können in Farbe, Stärke und Bearbeitung nie ganz einheitlich geliefert werden. Abweichungen in dieser Hinsicht bleiben uns auch dann vorbehalten, wenn die Lieferung nach vorgelegten Durchschnittmustern zu geschehen hat.
Hinsichtlich der Abmessungen ist zu dem vorgeschriebenen Spielraum noch eine Toleranz von mindestens 10% Prozent zu gewähren. Mitteilungen über Gewichte und Frachtangaben sind für uns unverbindlich. Die dem Naturstein eigenen Schwankungen in Farbe und Korn lassen auch bei vorheriger Bemusterung auf derartige Abweichungen begründete Beanstandungen nicht zu, wenn bei der Lieferung der allgemeine Charakter des Steins gewahrt bleibt. Die bei Natursteinen vorkommenden offenen Stellen, Adern, Flecken, Farbschwankungen und sonstigen natürlichen Eigenschaften berechtigen nicht zu Beanstandungen.
Beanstandungen finden nur Berücksichtigung, wenn sie unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich vorgebracht werden. Ungeachtet etwaiger Beanstandungen sind unsere Rechnungen am Fälligkeitstag in vereinbarter Weise zahlbar, der Besteller hat seine, ihm wegen angeblicher Mängel zustehenden, Rechte gesondert geltend zu machen. Auch im Falle einer berechtigten Beanstandung beschränken sich insoweit uns gegenüber mögliche Ansprüche nach unserer Wahl auf entweder Nachlieferung mangelfreier Ware oder Rückzahlung des Kaufpreises. Die Prüfung der Ware hat stets vor dem Verlegen stattzufinden. Reklamationen bei bereits verlegtem Material können auf keinen Fall anerkannt werden.
Bei Zahlung 7 Tage nach Rechnungsdatum vergüten wir 2 Prozent, nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum sind unsere Rechnungen ohne Abzug zahlbar. Gewährung von Skonto setzt voraus, dass sonst keine offenen Posten bestehen. Wir behalten uns vor, Vorauszahlung in bar oder Leistung einer Sicherheit auf für schon bestätigte Aufträge vor Absendung der Ware zu verlangen, wenn dies nach unserem Ermessen zur Sicherstellung der vereinbarten Kaufsummer erforderlich ist. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe des geltenden Zinses für Kontokorrent-Kredite berechnet.
Ein Recht auf Rückgabe gelieferter Ware hat der Besteller nicht.
Wir verkaufen und liefern nur zu den genannten Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir Ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Ausschließlicher Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist unser Firmensitz. Gerichtsstand ist Northeim. Soweit unsere Kunden nicht Vollkaufleute im Sinne des HGB sind, gilt die Gerichtsstandsvereinbarung nur für das Mahnverfahren.
Alle Änderungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Teile durch Gesetz oder Einzelvertrag wegfallen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Diese allgemein Geschäftsbedingungen gelten für Kunden die nicht Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, nur mit den sich aus dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Einschränkungen.
Unsere bisherigen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind hierdurch aufgehoben.
Stand: Februar 2006